Inhaltsverzeichnis

Schuldrecht Besonderer Teil 1 - I. Mangel und maßgeblicher Zeitpunkt

ZU DEN KURSEN!

Schuldrecht Besonderer Teil 1

I. Mangel und maßgeblicher Zeitpunkt

Juracademy JETZT WEITER LERNEN!

Dieses und viele weitere Lernvideos sowie zahlreiche Materialien für die Examensvorbereitung erwarten dich im Kurspaket Zivilrecht



577 weitere Lernvideos mit den besten Erklärungen


2351 Übungen zum Trainieren von Prüfungsschemata und Definitionen


Prüfungsnahe Übungsfälle und zusammenfassende Podcasts


Das gesamte Basiswissen auch als Skript auf 4951 Seiten

Inhaltsverzeichnis

129

§ 437 führt als Katalog die verschiedenen Rechte auf, die der Käufer bei Mängeln des Kaufgegenstandes hat. Bevor wir uns die Rechte im Einzelnen ansehen, betrachten wir vorweg die verschiedenen Formen des Mangels als zentralen Anknüpfungspunkt aller in § 437 genannten Rechte. Dabei geht es nicht nur um die Varianten des Sach- und Rechtsmangels, sondern auch um den maßgeblichen Zeitpunkt. Schließlich haben wir oben unter Rn. 52 ff. schon gesehen, dass die Mängelbeseitigung bereits als Primärleistungspflicht gem. § 433 Abs. 1 S. 2 geschuldet ist. Es stellt sich daher auch die Frage, wie die Primärleistungsphase (§ 433) von der Gewährleistungsphase (§§ 437 ff.) zeitlich abzugrenzen ist.

Bitte Beschreibung eingeben
 

130

Das Gesetz kennt zwei verschiedene Mängelkategorien, nämlich den Sachmangel gem. § 434 und den Rechtsmangel i.S.d. § 435. Innerhalb jeder Kategorie gibt es verschiedene Varianten. Seit dem 1.1.2022 sind die in § 434 Abs. 1 genannten Mängelkategorien formal gleichgestellt worden. Gleichwohl ist der faktische Vorrang der Beschaffenheitsvereinbarung insoweit geblieben, als diese im B2B und C2C Verhältnis auch in Gestalt einer negativen Beschaffenheitsvereinbarung zulässig ist. D.h. die Parteien können eine „geringere“ Beschaffenheit der Kaufsache vereinbaren als diejenige, die nach dem objektiven Mangelbegriff geschuldet wird. Im Rahmen der §§ 474 ff. muss jedoch berücksichtigt werden, dass eine abweichende Vereinbarung nur unter den Voraussetzungen des  Abs. 1 S. 2 zulässig ist (Rn. 347). Sie werden vielleicht bemerken, dass wir auch im Verhältnis B2B und C2C die Auslegung der Gesetze (auch) an den einschlägigen Richtlinien orientieren, obwohl diese nur das Verhältnis B2C betreffen. Dies liegt daran, dass nach h.M. keine gespaltene Gesetzesauslegung erfolgen soll.   

Sehen wir uns nun Sach- und Rechtsmangel nacheinander und mit den jeweiligen Varianten genauer an. Dabei gehen wir primär auf den Fall des Sachkaufs ein. Besonderheiten beim Rechtskauf werden am Ende behandelt.

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!