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Die Anforderungen sind in § 475b Abs. 6 geregelt. In Nr. 1 wird auf die Anforderungen aus § 434 Abs. 4 verwiesen, kumulativ müssen die Anforderungen an die Installation gewahrt worden sein. Die Anforderungen sind erfüllt, wenn die Installation der digitalen Elemente sachgemäß durchgeführt worden ist oder unsachgemäß durchgeführt worden ist, dies jedoch nicht auf einer unsachgemäßen Installation durch den Unternehmer oder einem Mangel der Anleitung beruht.