Inhaltsverzeichnis
II. Schuldverhältnis
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In Betracht kommt grundsätzlich jedes anspruchsbegründende Schuldverhältnis, aus Vertrag oder aus Gesetz. Bei bestimmten gesetzlichen Schuldverhältnissen gelten aber Besonderheiten und Einschränkungen, die wir uns im jeweiligen Zusammenhang an anderer Stelle näher ansehen werden.
Da im vorvertraglichen Schuldverhältnis aus § 311 Abs. 2 bzw. Abs. 3 keine Leistungspflichten, sondern nur Rücksichtnahmepflichten gem. § 241 Abs. 2 begründet werden, scheidet ein Schuldverhältnis aus § 311 Abs. 2, Abs. 3 als Anknüpfungspunkt aus.