Inhaltsverzeichnis
II. Schuldverhältnis
130
In Betracht kommt grundsätzlich jedes anspruchsbegründende Schuldverhältnis, aus Vertrag oder aus Gesetz. Bei bestimmten gesetzlichen Schuldverhältnissen gelten aber Besonderheiten und Einschränkungen, die wir uns im jeweiligen Zusammenhang an anderer Stelle näher ansehen werden.Lesen Sie in diesem Zusammenhang gerne den recht aktuellen Überblicksaufsatz von Croon Gestefeld in ZfPW 2022, 285. Ergänzend die sehr examensrelevante Entscheidung des BGH zu § 1004 Abs. 1 in JuS 2023, 783.
Da im vorvertraglichen Schuldverhältnis aus § 311 Abs. 2 bzw. Abs. 3 keine Leistungspflichten, sondern nur Rücksichtnahmepflichten gem. § 241 Abs. 2 begründet werden, scheidet ein Schuldverhältnis aus § 311 Abs. 2, Abs. 3 als Anknüpfungspunkt aus.