Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist in seiner zivilrechtlichen Wehrhaftigkeit prinzipiell anerkannt. Der BGH entschied nun unlängst über einen derartigen Abwehranspruch. Die Materie ist gerade wegen Ihrer völkerrechtichen Determinante (Stichworte: Caroline v. Monaco; EGMR) interessant und stetig im Fluss. Studierende sollten die Entscheidung auch deshalb durchlesen, weil sie eine interessante prozessuale SItuation behandelt, die für ambitionierte Notenstufen unbedingt beherrscht werden sollte. BGH, Urt. v. 18. 9. 2012 – VI ZR 291/10, abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de und nachzulesen in der NJW 2012, 3645.
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