Die Brandstiftungsdelikte gem. den §§ 306 ff StGB werden in der Examensvorbereitung meist vernachlässigt, was im Ernstfall dann zu bösen Überraschungen führen kann. Aus diesem Grund wollen wir uns anlässlich einer BGH Entscheidung vom 14.11.2013 (3 StR 336/13 - abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) mit der Brandstiftung an dieser Stelle etwas näher beschäftigen.
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