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  • ZR
    ...der sich um mich kümmert...

    Die Testamentsauslegung ist ein mitunter gemeiner Gegenstand einer Zivilrechtsklausur. Im Prinzip ist hier alles wie immer: Willenserklärungen müssen ausgelegt werden. Aber: geht es um ein Testament, ist alles auf einmal etwas anders: zwar muss auch hier ausgelegt werden, aber eben (meist) nicht nach dem objektiven Empfängerhorizont gem. § 157 BGB. Außerdem hat der Gesetzgeber einige Fälle testametarischer Gestaltung vorhergesehen und Regeln aufgestellt, wie diese im Einzelfall auszulegen sind. Eine besondere Problematik betrifft dabei die Fallkonstellation, in der nicht eindeutig ist, wer und ob überhaupt jemand Erbe werden sollte. Das OLG München hat sich in seinem Beschluss vom 22.05.2013 ­ - 31 Wx 55/13 mit der Frage auseinandergesetzt, wann eine testamentarische Erbeinsetzung hinreichend bestimmt genug ist. Der Beschluss ist kostenlos abrufbar unter www.gesetze-bayern.de.

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