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  • SR
    Die Pervertierung des Autos als Tathandlung des § 315b StGB

    Dass Autos mehr sind als reine Fortbewegungsmittel, dürfte im "ADAC Land" der Deutschen hinreichend bekannt sein. Wie sonst ist all die Liebe und Fürsorge zu erklären, die man(n) seinem besten Freund zukommen lässt. All das ist zumeist unbedenklich - strafbar wird es erst, wenn das Auto als Waffe zweckentfremdet - "pervertiert" -  wird. In diesen Fällen stellt sich die Frage nach der Anwendbarkeit des § 315b StGB.

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