Aufgabe parlamentarischer Untersuchungsausschüsse ist es "Licht ins Dunkel" zu bringen und damit die Kontrollfunktion des Bundestages gegenüber der Exekutive zu erfüllen. Damit dieses Untersuchungsrecht des Bundestages ein "scharfes Schwert" bleibt, stehen den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zahlreiche Instrumente zu Beweiserhebung zur Verfügung. Das BVerfG hatte im Rahmen eines Organstreitverfahrens darüber zu entscheiden, wie das Verhältnis zwischen dem parlamentarischen Untersuchungsinteresse und dem Geheimhaltungsinteresse der Regierung im konkreten Fall abzuwägen ist im Hinblick auf die Herausgabe der "NSA-Selektorenlisten".
Der gute Glauben ist so etwas wie das Superthema des BGB. Egal in welchem Zusammenhang: dass dieses Thema Gegenstand mindestens einer Examensklausur jeder Kampagne ist, kann schon fast garantiert werden. Wenn sich dieses rechtliche Superthema dann auch noch mit dem tatsächlichen Superthema des Gebrauchtwagenkaufs in der aktuellen Rechtsprechung findet, dann ist höchste Alarmbereitschaft angesagt. Die maßgebliche Entscheidung BGH, Urteil vom 1. 3. 2013 – V ZR 92/12, findet sich in ungekürzter Fassung zum Download bereit auf www.bundesgerichtshof.de. Die Entscheidung wird mit zusätzlichen Hinweisen besprochen von Soergel, Link, Löffler in der NJOZ 2013,1321.
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