In dem Apothekenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.6.1958 (BVerfGE 7, 377 ff.=NJW 1958, 1035 ff.) entschied das Bundesverfassungsgerichts grundlegend wie der Schutzbereich der Berufsfreiheit zu verstehen ist und worauf sich die Regelungsbefugnis nach Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG bezieht. Dogmatisch entwickelt das Bundesverfassungsgerichts erstmals seine "Drei-Stufen-Theorie" im Hinblick auf die Regelungsbefugnis des Gesetzgebers.
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