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    Klimaschutzgesetz greift zu kurz

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    Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine bahnbrechende Entscheidung gefällt, diesmal im Bereich Klimaschutz: Das Klimaschutzgesetz (KSG) des Bundes greife zu kurz, entschieden die höchsten Richterinnen und Richter. Erstmals verpflichtet das Karlsruher Gericht den Gesetzgeber dazu, beim Klimaschutz rechtzeitig Vorsorge zu treffen - und zwar auch für die Zeit nach 2030. Eine zu zögerliche Klimapolitik bedrohe die Freiheit künftiger Generationen und verletzte daher deren Grundrechte. Der Bund muss daher nun auch regeln, wie es mit dem Klimaschutz nach 2030 weitergehen soll.

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