Die Landesjustizprüfungsämter wählen für Klausuren gerne Themen, die in Tages- und Fachpresse heiß diskutiert werden. Die Frage, ob das Geschäftsmodell der Web-Applikation „Uber“ rechtlich zulässig ist bzw. sein sollte beschäftigte in letzter Zeit sowohl Tageszeitungen, Gerichte und juristische Zeitschriften. Sie eignet sich hervorragend als Aufhänger für eine Examensklausur. Denn sie verbindet verwaltungsprozessuale Fragen (Eilrechtsschutz) mit der Auslegung eines Gesetzes, das nur selten geprüft wird. Das Personenbeförderungsgesetz. Hier können die Bearbeiter juristisches Argumentationsgeschick zeigen. Dazu kommen grundrechtliche und europarechtliche Fragen. Es folgt eine Zusammenfassung der Entscheidung des OVG Hamburg vom 24.9.2014 – 3 Bs 175/14 (= NVwZ 2014, 1528 ff.).
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