Ein italienisches Gesetz verbietet italienischen Bürgern gewerblich die Ascheurnen von Verstorbenen in Italien aufzubewahren. Ein Fall für den EuGH?
Mit seiner Entscheidung vom 13.05.2014 (C-131/12, NVwZ 2014, 857 ff.) stärkte der Europäische Gerichtshof die Rechte der Internetnutzer und sprach dem Kläger unter bestimmten Voraussetzungen einen Löschungsanspruch gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber Google zu. Folgender Sachverhalt lag dem Urteil zugrunde:
In dem Apothekenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.6.1958 (BVerfGE 7, 377 ff.=NJW 1958, 1035 ff.) entschied das Bundesverfassungsgerichts grundlegend wie der Schutzbereich der Berufsfreiheit zu verstehen ist und worauf sich die Regelungsbefugnis nach Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG bezieht. Dogmatisch entwickelt das Bundesverfassungsgerichts erstmals seine "Drei-Stufen-Theorie" im Hinblick auf die Regelungsbefugnis des Gesetzgebers.
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