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  • ZR
    Rückabwicklung sittenwidriger Schenkkreise

    Bei einem „Schenkkreis“ handelt es sich um eine Form von Schneeballsystem: Neue Teilnehmer schenken nach ihrem Eintritt in die Gruppe den sich schon länger im Schenkkreis befindlichen Mitgliedern einen bestimmten Geldbetrag. Dabei hoffen sie später, nachdem sie in der Hierarchie aufgestiegen sind, selbst von neu geworbenen Teilnehmern beschenkt zu werden. Der Haken? Während die ersten Mitglieder relativ sicher einen Gewinn erzielen, stehen die Chancen für die große Masse an später hinzutretenden Mitgliedern schlecht, da es mit wachsender Mitgliederzahl auch immer schwieriger wird, die erforderliche Anzahl neuer Mitglieder zu werben. Die vereinbarten Schenkungen sind daher sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB. Zu den Konsequenzen für einen möglichen Bereicherungsausgleich – insbesondere im Hinblick auf die Kondiktionssperre des § 817 S. 2 BGB, hatte der BGH in seinem Urteil vom 13.03.2008 – III ZR 282/07 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de) Stellung zu nehmen.

     

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