Die Berechnung von Art und Umfangs des Schadensersatzes bei Kfz-Schäden ist bei den Klausurstellern ein beliebtes Thema für das erste Staatsexamen, ermöglicht es doch nicht nur das systematische Verständnis der Teilnehmer für die §§ 249 ff. BGB, sondern auch deren Kenntnis der einschlägigen BGH-Rechtsprechung abzufragen. Daher ist das hier zu besprechende Urteil des BGH vom 3.12.2013 – VI ZR 24/13 (kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de), das sich mit der Höhe des Ersatzanspruchs auf Basis einer fiktiven Abrechnung befasst, auch für alle angehenden Juristen von Relevanz.
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