Mit dieser Frage mussten sich - Dank Corona und den entsprechenden, einschränkenden Regelungen - die Gerichte in den letzten Monaten vermehrt befassen. Nunmehr hat das OLG Karlsruhe (Beschluss v. 26.07.2022, 2 Rv21 Ss 262/22) die Rechtsfrage gem. § 121 II Nr. 1, I Nr. 1b GVG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.
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