In einem langen Grundsatzurteil (vom. 26.04. 2022, - 1 BvR 1619/17 - ) hat sich der 1. Senat mit den Befugnissen des Verfassungsschutzes in Bayern beschäftigt. Die weitreichende Entscheidung untersagt keine Befugnis komplett, fordert aber weitergehende, neue Sicherungen. Die Begründung trennt Polizei und Geheimdienste und trifft bundesweite Grundsatzaussagen.
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