In Corona-Zeiten ist bei manchem der Bauchumfang gewachsen und gleichzeitig das Konto geschrumpft, weil die Fitness-Studios zwar geschlossen waren aber gleichwohl den monatlichen Beitrag abgebucht haben. Der BGH hat sich nun mit der Frage der Zahlungspflicht und der Abgrenzung zwischen dem Unmöglichkeitsrecht und der Störung der Geschäftsgrundlage auseinandergesetzt.
Eine sehr examensrelevante Entscheidung zur Kündigungsmöglichkeit bei Dauerschuldverhältnissen (BGH Entscheidung vom 4.7.2016 XII ZR 62/15). Der Klausurersteller kann hier wunderbar allgemeine Kenntnisse zur außerordentlichen Kündigung befristeter Schuldverhältnisse abfragen.
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