Racial Profiling. Die Bundespolizei hatte eine Identitätsfeststellung durchgeführt und die Ausübung ihres Ermessens - neben anderen Aspekten - auch auf die Hautfarbe der angesprochenen Person gestützt. Schließlich gebe es eine Vielzahl von Straftaten, die durch junge Männer aus Nordafrika verübt wurden.
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