Als Teil des Gesamtpakets zur Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken hatte der Bund 2010 die Brennelemente-Steuer eingeführt. Besteuert wurde der Verbrauch von Kernbrennstoff, der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet wurde. Das BVerfG spricht dem Bund jetzt die Gesetzgebungskompetenz dafür ab und erklärt das Gesetz für nichtig.
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