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    Blockadetraining vor Gericht

    Dürfen sich Gegner von rechtsextremen Versammlungen ihrerseits versammeln, um dabei ein sog. "Blockadetraining" zu veranstalten. Das Städtchen Stollberg ist jährlich Veranstaltungsort einer überregionalen Versammlung von Rechtsextremisten. Im Laufe der Zeit bildete sich dagegen ein Gegenbündnis. Im Februar 2011 veranstaltete dieses Bündnis ein Blockadetraining. Ziel war es den Teilnehmern zu erklären, wie man friedlich eine Versammlung blockieren könne. Die zuständige Versammlungsbehörde erließ daraufhin folgende Auflage: "Es ist sowohl den Trainern des Blockadetrainings als auch dem Versammlungsleiter, den Ordnern und allen anderen Personen, die sich in ihrer Versammlung unmittelbar an die Versammlungsteilnehmer wenden, untersagt, den Versammlungsteilnehmern, Taktiken und Techniken zu vermitteln, die sie befähigen sollen, nicht verbotene zukünftige Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern, zu sprengen oder zu vereiteln, indem zumindest eine grobe Störung verursacht wird. Insbesondere sind das bei bisher andernorts durchgeführten Einüben von Sitzblockaden und so genannte szenische Wegtrageübungen untersagt." Das VG Aachen hielt diese Auflage für rechtmäßig. Die Berufungsentscheidung des OVG Münsters finden Sie in NVwZ-RR 2013, 38 ff.

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