Blockade Aktionen der „Letzten Generation“ ebenso wie sonstige Aktionen von Klimaschutz Aktivisten beschäftigen zunehmend die Gerichte. Die durch die Aktionen verletzten Straftatbestände sind in der Regel die §§ 113, 240 und 303. Wir haben 2 interessante Entscheidungen gefunden, die wir nachfolgend besprechen möchten.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Öffentlichen Recht.
Das niedersächsische OVG beschäftigte sich mit zwei Beschwerden gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zur Untersagung von Demonstrationen für eine Verkehrswende mit Fahrrädern auf den A2, A 33 und A 39. In Abkehr vom früher vertreten „alles oder nichts“ Prinzip soll nun der Gedanke der praktischen Konkordanz angewendet werden. Wir schauen uns an, was damit gemeint ist.
Vor dem Hintergrund wöchentlicher "Spaziergänge" stellt sich die Frage, welche Versammlungen eigentlich durch Art. 8 GG geschützt sind. Wir wollen uns deswegen einmal mit der "Leitentscheidung" des BVerfG zum Versammlungsrecht befassen: dem Brokdorf Beschluss aus dem Jahr 1985.
Umstritten war die Aktion von Anfang an – nun hat das VG Köln entschieden, dass die Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst auch nicht rechtmäßig war. Die Weisung sei fehlerhaft, die Begründung „vorgeschoben“.
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