Nach einer Entscheidung des BVerfG vom 04. Mai 2011, mit welcher sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung gem. §§ 66 ff StGB für verfassungswidrig erklärt wurden, hatte der Gesetzgeber mit Datum vom 05. Dezember 2012 das "Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung" erlassen und damit eine wesentliche Vorgabe des BVerfG erfüllt. Problemtisch ist nach wie vor die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch in der aktuellen Fassung des § 66b StGB. Hierzu hat das BVerfG mit Datum vom 06. Februar 2013 ausgeführt, dass diese Norm jedenfalls im Hinblick auf die sog. "Altfälle" verfassungswidrig sei.
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