Der BGH musste sich in seinem Urteil vom 19. Juli 2018 - VII ZR 251/17 mit der Frage beschäftigen, ob der Betreiber einer vollautomatisierten Waschanlage, durch die die Fahrzeuge während des Waschvorgangs von einem Schleppband mit einer geringen Geschwindigkeit gezogen werden - wobei sich die linken Räder auf der Fördereinrichtung befinden, während die rechten Räder frei über den Boden laufen – haften muss, wenn einer der Beteiligten bremst und die nachfolgenden Fahrzeuge in das gebremste Fahrzeug hineingeschoben werden.
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