Allgemein bekannt ist ein Haftbefehl gem. § 114 StPO, mit welchem die Untersuchungshaft angeordnet wird. Die Voraussetzungen der Untersuchungshaft, die in der Regel der Verfahrenssicherung dient, sind in den §§ 112ff StPO geregelt. Was ist nun aber eine Sitzungshaft bzw. ein Sitzungshaftbefehl?
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