Der Verwaltungsakt (VA) ist grundlegender Bestandteil des Verwaltungsrechts. Welche Form-Anforderungen gelten für VA (incl. der Rechtsbehelfsbelehrung), was sind mögliche Folgen von Fehlern?
Der Verwaltungsakt (VA) ist grundlegender Bestandteil des Verwaltungsrechts. Er ist in § 35 VwVfG legaldefiniert, sieben Merkmale sind zu prüfen. Doch auch die außen wahrnehmbare Form ist entscheidend.
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