Die Nottestamente sind in den §§ 2249 ff. geregelt. § 2250 ermöglicht die Errichtung eines Testaments durch mündliche Erklärung gegenüber drei Zeugen. Mit der Problematik der gleichzeitigen Anwesenheit der Zeugen haben wir uns bereits im Zusammenhang mit dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 6.1.2022 auseinandergesetzt („Corona-Nottestament“). Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns mit der "nahen Todesgefahr" im Sinne von § 2250 Abs. 2 BGB auseinandersetzen.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen