Die Neuerungen im Kaufrecht, welche für ab dem 1.1.2022 geschlossene Kaufverträge zu berücksichtigen sind, führen zu einigen Änderungen im Bereich des Mängelrechts. Der Vorrang der Beschaffenheitsvereinbarung vor dem objektiven Mangelbegriff gilt nicht mehr uneingeschränkt. Daraus ergeben sich Konsequenzen für den Aufbau bei der Prüfung des Mangels. Im vorliegenden Beitrag wollen wir aufzeigen wie die Prüfung künftig aussehen kann.
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