Zum ersten Mal hat sich ein Obergericht mit dem Verbot von „Spaziergängen“ beschäftigt (OVG Rheinland-Pfalz Koblenz, Beschl. v. 03.01.2022, Az. 7 B 10005/22.OVG). Die Entscheidung geht zurück auf eine Entscheidung des VG Neustadt an der Weinstraße: Das Verbot von „Spaziergängen“ könnte problematisch sein.
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