Mit dem Anfang April 2021 in Kraft getretenen Gesetz gegen Hass und Hetze wurden einige Normen im StGB geändert. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen mit den Gesetzesänderungen der Justiz die notwendigen Instrumente an die Hand gegeben werden, um gegen Hasskriminalität konsequenter vorgehen zu können (Pressemitteilung BMJV vom 18.Juni 2020) Die für die Prüfung wichtigsten Änderungen haben wir nachfolgend zusammengestellt.
Ein Totschlag gem. § 212 StGB wird zum Mord gem. § 211 StGB, wenn der Täter die Tötung mit „gemeingefährlichen Mitteln“ begeht. Was darunter zu verstehen ist und warum diese Tötung in besonderer Weise verwerflich ist, wollen wir uns nachfolgend einmal anschauen.
Unsere kleine Reihe zu den Erfolgsqualifikationen beendet wir heute mit der Brandstiftung mit Todesfolge gem. § 306c StGB. Und natürlich liegen auch hier die Probleme beim gefahrspezifischen Zusammenhang. Sind auch Teilnehmer geschützt, die beim Schmiere stehen verbrennen? Und was ist mit den mutigen Rettern, die in ein brennendes Haus hineinlaufen und dort umkommen?
Im letzten Teil unserer Reihe zu § 315d StGB beschäftigen wir uns mit den Tathandlungen des § 315d Abs. 1 StGB, nämlich dem Ausrichten, Durchführen und Teilnehmen.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen