In den letzten 100 Jahren hat es bei der Gleichstellung der Geschlechter große Fortschritte gegeben. Im Grundgesetz ist hier v.a. Art. 3 GG einschlägig, der einfachgesetzlich umgesetzte wurde. 1994 erkannte der Gesetzgeber, dass faktische Schritte notwendig sind um das Ziel zu erreichen. Seitdem hat es mehrere - mehr oder weniger erfolgreiche - Versuche gegeben, die Forderung nach Gleichberechtigung zu erfüllen.
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