Seit geraumer Zeit sind E-Scooter im Straßenverkehr zugelassen. Für das Führen eines solchen E - Scooters ist kein Führerschein erforderlich, gefahren werden dürfen sie aber erst ab einem Alter von 14 Jahren. Auch sind sie versicherungspflichtig. Sofern man nun alkoholisiert mit 1.1 Promille ohne Ausfallerscheinungen einen solchen E-Scooter fährt, stellt sich die Frage, ob man sich gem. den §§ 315c, 316 StGB strafbar machen kann. Das hängt davon ab, ob ein E-Scooter ein Kraftfahrzeug oder ein sonstiges Fahrzeug ist.
Wir machen weiter mit unserer Reihe zu § 315d StGB und schauen uns heute einmal an, was unter einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Straßenverkehr zu verstehen ist.
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