Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Gewährleistung vom 28.4.2017 mit Wirkung ab dem 1.1.2018 zog Änderungen im Rahmen des Kaufrechts nach sich. Diese Änderungen haben wir bereits in einigen Beiträgen erörtert. Im folgenden Beitrag wollen wir uns einen Überblick über die Reform des Bauvertragsrechts ansehen.
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