Der BAK (Blut-Alkohol-Konzentration) Wert wird im Strafrecht vor allem im Allgemeinen Teil bei den §§ 20, 21 StGB als auch bei den Straßenverkehrsdelikten bei den §§ 315c I Nr. 1a, 316 StGB relevant. Je nach Höhe kann er zur Schuldunfähigkeit oder zur Fahruntauglichkeit führen. Welche Werte sind nun aber relevant und wie wird der BAK Wert berechnet?
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