Die CDU/CSU-Fraktion reicht Organklage gegen den Bundestag ein, da die Regierungskoalition im Juli einen Untersuchungsausschuss zur politischen Glaubwürdigkeit von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verhinderte. Unklar ist, ob der Bundestag überhaupt zuständig wäre.
Untersuchungsverfahren haben in der parlamentarischen Demokratie eine wichtige Aufgabe zu erfüllen: Sie dienen der Informations- und Kontrollbefugnis des Parlaments. Mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (UA) erhalten die Parlamente die Möglichkeit selbstständig die Sachverhalte zu prüfen, die sie in Erfüllung ihres Verfassungsauftrags als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig halten. Doch kann jede Frage zum Gegenstand eines UA gemacht werden?
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