Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kennen alle 3 Rechtsgebiete: im Zivilrecht ist sie in § 233 ZPO, im öffentlichen Recht in § 60 VwGO und im Strafrecht in § 44 StPO geregelt. Wir wollen uns nachfolgend die Wiedereinsetzung im Strafverfahren anschauen.
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