Das Bundesverfassungsgericht hatte vor Kurzem geurteilt, dass das alte Klimagesetz von 2019 die jüngere Generation benachteilige (siehe hierzu auch unseren Beitrag). Bis 2030 sehe es zu geringe Einsparungen vor, sodass später umso mehr geleistet werden müsse. Dies sei unfair den späteren Generationen gegenüber. Es handle sich bei dem neuen Plan um „ein faires Angebot an die jungen Generationen“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze zu diesem Thema. Auch die Europäische Union hatte das 2030-Klimazreduktionsziel von 40 auf 55 Prozent angehoben.
Der Entwurf verlangt nunmehr bis 2030 eine Kürzung des Treibhausgas-Ausstoßes um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990. Zuvor betrug die Vorgabe 55 Prozent. Klimaneutralität soll bis 2045 erreicht sein. Den größten Teil der neuen Einsparungen bis 2030 soll der Energiesektor bringen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze sieht das neue Gesetz nicht als Verschärfung der Klimapolitik, sondern als „Entschärfung der Klimakrise“. Es handle sich um eine „Verdopplung des Tempos beim Klimaschutz“. Erstmals bereite das Land sich systematisch auf die Zeit der Klimaneutralität vor. Dazu gehöre, „dass es ab 2050 negative Emissionen geben soll - dann wird Deutschland mehr Treibhausgase binden als es ausstößt“, so die Ministerin weiter. Die geplante Klimaneutralität werde aber „nicht allein mit einem CO₂-Preis“ erreicht, so Schulze. Ziel müsse es sein, „Verhaltensänderungen auf den Weg zu bringen“.
Kritiker hatten immer wieder beklagt, dass zwar ambitioniertere Ziele gesteckt seien, es aber an konkreten Maßnahmen fehle, diese auch zu erreichen. Hierauf entgegnete Schulze, das neue Gesetz definiere „verbindliche Ziele und Verfahren“ und sei dadurch „im wahrsten Sinne des Wortes wegweisend“. Zudem verwies die Ministerin auf ein begleitendes Beschlusspapier zu dem Gesetz. Darin stehe eine „fundierte To-do-Liste", anhand derer noch in dieser Legislaturperiode Maßnahmen beschlossen werden sollen. Das Papier nennt etwa die bereits zum Jahresanfang begonnene CO₂-Bepreisung, den Ausbau erneuerbarer Energien, einen „Investitionspakt mit der Industrie“, mehr Nutzung von Wasserstoff als Energieträger, einen Fokus auf klimafreundliche Mobilität und Maßnahmen in der Landwirtschaft. Zudem werden in dem Beschlusspapier energetische Maßnahmen im Gebäudesektor versprochen. So tragen künftig Vermieter die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar geltenden CO₂-Preis auf Öl und Gas.