Das Bundeskabinett hat eine Neufassung des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Die Initiative kam auf Druck des Bundesverfassungsgerichts und angesichts neuer EU-Vorgaben zustande. Der Entwurf verlangt bis 2030 eine Kürzung des Treibhausgas-Ausstoßes um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990. Klimaneutralität soll bis 2045 erreicht sein.
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