Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern - Die polizeiliche Primärmaßnahme - Der „herrschende“ sogenannte deutsche Aufbau

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Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern

Die polizeiliche Primärmaßnahme - Der „herrschende“ sogenannte deutsche Aufbau

II. Der „herrschende“ sogenannte deutsche Aufbau

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Prüfungsschema

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Wie prüft man: Rechtmäßigkeit der Primärmaßnahme

I.

Formelle Rechtmäßigkeit

 

 

1.

Zuständigkeit:

 

 

 

a)

Sachliche Zuständigkeit nach Art. 1, 2, 3 PAG

 

 

 

b)

Örtliche Zuständigkeit nach Art. 3 Abs. 1 POG

 

 

2.

Verfahren: insb. Anhörung nach Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG, die regelmäßig nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayVwVfG entbehrlich ist

 

 

3.

Form: formfrei nach Art. 37 Abs. 2 BayVwVfG

 

II.

Materielle Rechtmäßigkeit

 

 

1.

Rechtsgrundlage bei belastenden Maßnahmen = Befugnis

 

 

2.

Tatbestand der Befugnisnorm

 

 

3.

Verantwortlichkeit (richtiger Maßnahmeadressat nach Art. 7 ff. PAG)

 

 

 

 

Zustandsstörerschaft bei Naturgewalten

Rn. 109 ff.

 

 

 

Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern

Rn. 109 ff.

 

4.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Art. 4 PAG

 

 

5.

Keine tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der polizeilichen Maßnahme

 

 

6.

Bestimmtheit nach Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG

 

 

7.

Rechtsfolge des erfüllten Tatbestands: ordnungsgemäße Ermessensausübung nach Art. 5 PAG i.V.m. § 114 VwGO

 

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