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Im letzten Teil dieses Skriptes werden wir uns mit einigen Fragen des polizei- und ordnungsrechtlichen Haftungsrechts befassen. Das Polizei- und Ordnungsrecht enthält spezielle Regelungen über den Ausgleich von Schäden. Dabei ist zwischen Entschädigungsansprüchen eines Bürgers gegenüber der Polizei und der Ordnungsverwaltung einerseits und Regressansprüchen der Polizei und der Ordnungsverwaltung gegenüber einem Bürger andererseits zu unterscheiden.
Vgl. zum in diesem Skript nicht behandelten Thema „Ausgleichsansprüche zwischen Störern“ Lennartz NVwZ 2018, 1429. Die speziellen Regelungen über den Schadensausgleich bilden einen Teilbereich des allgemeinen (Staats-)Haftungsrechts, das im Skript „Staatshaftungsrecht“ behandelt wird.