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Polizei- und Ordnungsrecht Baden-Württemberg - D Begriff der Polizei

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Polizei- und Ordnungsrecht Baden-Württemberg

D Begriff der Polizei

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Zunächst ist zu klären, was nach gegenwärtigem Verständnis zum Begriff der „Polizei“ zu zählen ist. Hierzu existieren unterschiedliche Polizeibegriffe, die ihrerseits wiederum teilweise in Abhängigkeit davon stehen, ob das allgemeine Polizeirecht des Landes dem Einheitssystem (wie Baden-Württemberg) oder dem Trennsystem (wie die meisten übrigen Länder) folgt.

Expertentipp

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In der öffentlich-rechtlichen Klausur wird es regelmäßig nicht auf die Unterscheidung der unterschiedlichen Polizeibegriffe ankommen. Allerdings sind Grundkenntnisse hierzu erforderlich, um das in Baden-Württemberg eingeführte Einheitssystem insgesamt zu verstehen. Außerdem sind Fragen zur Entstehung und zum Begriff der Polizei in Baden-Württemberg beliebt in mündlichen Examensprüfungen. Die Thematik sollte daher nicht vernachlässigt werden

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Die unterschiedlichen Polizeibegriffe lassen sich wie folgt untergliedern, dabei aber gleichwohl einem überwölbenden – allgemeinen – Polizeibegriff zuordnen.

Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht bereits die unterschiedlichen und nachfolgend näher erörterten Polizeibegriffe:

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Ausgehend von diesen Polizeibegriffen ist es gleichwohl wichtig, sich die unterschiedlichen Systeme zu vergegenwärtigen, die für die behördliche Organisation der Polizei und somit auch mit Blick auf die polizeiliche Aufgabenstruktur in den Ländern gelten. Man unterscheidet insoweit zwischen dem Einheitssystem und dem Trennsystem.

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