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Das Kommunalrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Es regelt die Organisation der verschiedenen Arten der kommunalen Gebietskörperschaften in entsprechenden Einzelgesetzen wie der Gemeindeordnung (GO), der Kreisordnung (KrO), der Landschaftsverbandsordnung (LVerbO) und dem Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVRG).Diese maßgeblichen Landesgesetze werden im Folgenden ohne den Landeszusatz NRW zitiert.