Kommunalrecht Baden-Württemberg - Aufbau einer kommunalen Satzung

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Kommunalrecht Baden-Württemberg

Aufbau einer kommunalen Satzung

I. Exkurs: Aufbau einer kommunalen Satzung

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Hinweis

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Aufbau einer kommunalen Satzung

In seltenen Fällen wird in Klausuren verlangt, dass Sie eine Satzung selbst entwerfen. Eine Aufgabe könnte beispielsweise lauten: „Eine Gemeinde beschließt, einen kommunalen Kindergarten als öffentliche Einrichtung zu betreiben und die Benutzung per Satzung zu regeln. Entwerfen Sie eine entsprechende Satzung.“ Sie sollten nun zum einen überlegen, was alles geregelt werden muss (sicher finden Sie dazu im Sachverhalt Vorgaben); achten Sie darauf, dass die einzelnen Regelungen von der Rechtssetzungskompetenz der Gemeinde umfasst sind und nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Denken Sie in diesem Zusammenhang immer daran, dass möglicherweise Spezialgesetze bestehen, die bestimmte Vorgaben machen (im o.g. Beispiel wäre das KiTaG einschlägig), an denen Sie sich orientieren können. Wenn im Zusammenhang mit dem Regelungsgegenstand Abgaben erhoben werden sollen (z.B. Benutzungsgebühren), bedarf es zudem der Heranziehung des § 2 KAG.

Die Struktur einer Satzung kann – beispielhaft – wie folgt aussehen:

I. Überschrift

In der Überschrift sollte aus Gründen der Rechtsklarheit zum einen signalisiert werden, welchen Regelungsgegenstand die Satzung hat. Zum anderen muss deutlich werden, dass es sich gerade um eine Satzung und nicht etwa eine Rechtsverordnung handelt.

So verlangt der VGH BW, dass eine Satzung aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit als solche bezeichnet wird, Beschluss vom 30.11.1988 – 2 S 1140/87, NVwZ-RR 1989, 267.

Beispiel

„Satzung über die Benutzung öffentlicher Kindergärten“

II. Eingangsformel

In der Eingangsformel werden i.d.R. die Ermächtigungsgrundlage, das beschließende Organe und das Datum des Beschlusses genannt. Bei der Ermächtigungsgrundlage sollten Sie darauf achten, sowohl die spezielle Norm (sofern es eine solche gibt) als auch die allgemeine Grundlage (§ 4 GemO) zu zitieren.

Beispiel

„Auf Grundlage der §§ 4, 10 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat von Musterstadt am …………. nachfolgende Satzung beschlossen:“

Soll die Satzung Ordnungswidrigkeitstatbestände enthalten, ist zudem § 142 GemO zu zitieren.

III. Regelungsgehalt der Satzung

Was muss alles in der Satzung geregelt werden? Hier müssen Sie im Einzelfall den Vorgaben des Sachverhalts folgen und diese entsprechend verwerten. Für unseren Fall der Kindergartensatzung könnte dies wie folgt aussehen:

1. Widmung des Kindergartens als öffentliche Einrichtung:

Beispiel

„§ 1 – Öffentliche Einrichtung
Die Gemeinde Musterstadt unterhält einen Kindergarten als öffentliche Einrichtung.“

2. Voraussetzungen, unter denen Kinder in den Kindergarten aufgenommen werden können

Beispiel

„§ 2 – Aufnahmebedingungen
Die Aufnahme in der Kindergarten richtet sich nach folgenden Kriterien: (…). Die Aufnahme setzt eine Anmeldung gem. § 3 voraus.“

3. Verfahren zur Aufnahme der Kinder

Beispiel

„§ 3 – Anmeldung
Eine Anmeldung ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Sie muss enthalten: Name und Alter des Kindes, (…).“

4. Öffnungszeiten des Kindergartens

Beispiel

„§ 4 – Öffnungszeiten
Der Kindergarten steht zur Benutzung täglich von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung.“

5. Weitere Regelungstatbestände

Weitere Regelungsgegenstände wären etwa der Ausschluss von der Benutzung, die Erhebung von Gebühren für die Benutzung (sodann müssen Sie als Ermächtigungsgrundlage die entsprechenden Regelungen des KAG mit zitieren – §§ 2, 19 KAG), die Einrichtung eines Elternbeirats, Tatbestände betreffend Ordnungswidrigkeiten etc.

6. Zeitlicher Geltungsbereich

Ab wann soll die Satzung gelten? Muss die Geltung vorangegangener Satzungen aufgehoben werden?

Beispiel

„§ 5 – Inkrafttreten
Die Satzung tritt am ………… in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung öffentlicher Kindergärten i.d.F. vom ………… außer Kraft.“

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