Inhaltsverzeichnis

Familien- und Erbrecht - Typenauswahl im Erbrecht

ZU DEN KURSEN!

Familien- und Erbrecht

Typenauswahl im Erbrecht

Juracademy JETZT WEITER LERNEN!

Dieses und viele weitere Lernvideos sowie zahlreiche Materialien für die Examensvorbereitung erwarten dich im Kurspaket Zivilrecht



585 weitere Lernvideos mit den besten Erklärungen


2388 Übungen zum Trainieren von Prüfungsschemata und Definitionen


Prüfungsnahe Übungsfälle und zusammenfassende Podcasts


Das gesamte Basiswissen auch als Skript auf 4984 Seiten

Inhaltsverzeichnis

I. Typenauswahl im Erbrecht

329

Please enter a description

Wenn der Erblasser sein lebzeitig erworbenes Vermögen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge im Todesfalle jemandem zukommen lassen möchte, kann er dies durch die Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen regeln. Die gewillkürte Erbfolge geht der gesetzlichen Erbfolge vor. Das Gesetz unterscheidet zwischen einseitigen und zweiseitigen letztwilligen Verfügungen. Einseitig ist die Errichtung eines Testaments (§ 1937), mehrseitig die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments (§§ 2265 ff.) und der Abschluss eines Erbvertrages (§ 1941).

330

Eine letztwillige Verfügung ist immer dann anzunehmen, wenn der Erblasser erkennbar über sein Vermögen nach seinem Tod verfügen wollte (sog. Testierwille).

BGH Urt. v. 14.4.1976 (Az. IV ZR 61/74) = WM 1976, 744. Das setzt voraus, dass er eine inhaltlich zulässige Anordnung für den Fall seines Todes treffen wollte.

Hinweis

Hier klicken zum Ausklappen

Der Testierwille sollte in einer Klausur immer dann erörtert werden, wenn das Testament in einem Brief abgefasst worden ist oder wenn es um die Abgrenzung einer postmortalen Vollmacht zu einer letztwilligen Verfügung geht.

331

Die Testierfreiheit ist die im Rahmen des Erbrechts eingeräumte Möglichkeit, in den Grenzen des Pflichtteilsrechts frei durch Verfügung von Todes wegen über das eigene Vermögen zu verfügen. Die Testierfreiheit ist ein Ausfluss der Privatautonomie und ist durch Art. 14 GG abgesichert.

BVerfG Beschl. v. 3.11.1981 (Az. 1 BvL 11/77, Az. 1 BvL 85/78, Az. 1 BvR 47/81) = BVerfGE 58, 377; BVerfG Beschl. v. 16.10.1984 (Az. 1 BvR 513/78) = BVerfGE 67, 329; BGH Beschl. v. 22.6.1995 (Az. 2 BvR 552/91) = BVerfGE 93, 165. Sie wird eingeschränkt durch den erbrechtlichen TypenzwangBGH Urt. v. 19.1.1954 (Az. V ZB 28/53) = BGHZ 12, 115 ff. durch den der Erblasser gezwungen ist, die im Erbrecht vorgeschriebenen Rechtsinstitute zur Verwirklichung seines letzten Willens einzuhalten. Die Testierfreiheit findet ihre Grenze im Pflichtteilsrecht des Pflichtteilberechtigten. Der Erblasser kann seine Testierfreiheit durch Abschluss eines Erbvertrags auch selbst beschränken.

332

Wir werden uns im Folgenden die Verfügungsformen Testament, Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament ansehen. Die ebenfalls im Erbrecht geregelte Schenkung von Todes wegen (§ 2301) wurde bereits an anderer Stelle behandelt

Siehe dazu im Skript „Schuldrecht BT I“ unter Rn. 460. und ist daher nicht Gegenstand dieses Skripts.

 

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!