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Definition
Definition: Von Einfluss
Von Einfluss ist ein offensichtlicher Mangel im Verfahren auf das Abwägungsergebnis, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel anders geplant worden wäre.
Eine positive Feststellung der Kausalität ist also nicht erforderlich, jedoch genügt die rein abstrakte Möglichkeit eines Einflusses nicht aus.
Definition
Definition: nicht von Einfluss
Ein Mangel ist nicht von Einfluss, wenn die Gemeinde auch bei Kenntnis des Fehlers im Abwägungsvorgang nicht anders geplant hätte.
Beispiel
Für die Anlage eines Windparks verkennt der Gemeinderat, dass eine Umweltprüfung erforderlich ist.
BVerwG NVwZ 2009, 1289.