Inhaltsverzeichnis
c) Zustimmungsbedürftigkeit
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Vereinzelt ordnet das Gesetz das Erfordernis einer Zustimmung durch Dritte an. Diese müssen berücksichtigt werden, z.B. Zustimmung des Integrationsamtes, § 85 SGB IX. Nähere Erläuterungen dazu finden sich unten in Rn. 378 ff.