Inhaltsverzeichnis
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Die Kündigungsschutzklage ist begründet, wenn die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist.
Expertentipp
So lautet auch der Obersatz im Klausurgutachten!
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Die Kündigungsschutzklage ist begründet, wenn die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist.
So lautet auch der Obersatz im Klausurgutachten!
Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung
Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen
Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur
Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung