In diesem 150-minütigen Webinar werden wir uns mit den klausurrelevanten Irrtümern im Strafrecht befassen – vom error in persona bis hin zum Irrtum gem. § 35 II StGB.
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Entlang des Prüfungsschemas Tatbestand – Rechtswidrigkeit – Schuld werden wir uns die wesentlichen, in der Klausur zu beherrschenden Irrtümer ansehen. Daneben werden wir uns u.a. fragen, wie sich der error in persona auf Mittäter und andere Beteiligte auswirkt und was passiert, wenn ein vermeintlich mittelbarer Täter tatsächlich nur Anstifter ist.
Im Herbst wird ein neuer Bundestag gewählt, die Regelungen zum Wahlrecht und der Sitzverteilung spielen hierbei eine wichtige Rolle und sind seit Jahren umstritten. Wir schauen uns in diesem Gratis Webinar an, was sich geändert hat, damit Sie in den Prüfungen auf dem aktuellen Stand sind.
In Diesem Gratis-Webinar sehen wir uns, welche aktuellen und prüfungsrelevanten Entscheidungen BGH & Co in 2020 gefällt haben. Dabei beschränken wir uns in Teil 1 auf die Entscheidungen zum Allgemeinen Teil.
In diesem Gratiswebinar werden wir uns die „sonstigen Rechte“ i.S.d. § 823 I BGB genauer ansehen.
Unser einstündiges Webinar befasst sich mit den interessantesten und relevantesten Entscheidungen aus dem letzten Jahr. Was haben die Karlsruher Verfassungsrichterinnen und -richter beschlossen, welche Auswirkungen hat dies für unser Rechtssystem, was könnte klausur- und examensrelevant sein?
In Diesem Gratis Webinar sehen wir uns, welche aktuellen und prüfungsrelevanten Entscheidungen BGH & Co in 2020 gefällt haben. Dabei befassen wir uns nun in Teil 2 mit den Entscheidungen zum Besonderen Teil.
In diesem Gratis-Webinar werden wir einen examenstypischen Fall aus dem Zivilrecht besprechen und uns mit der richtigen Vorgehensweise bei der Lösung einer Klausur befassen.
In diesem 60minütigen Gratis-Webinar werden wir uns mit den Grundrechten, der EMRK sowie der Grundrechtscharta der EU befassen und alle klausurrelevanten Fragen klären.
In diesem Gratis-Webinar werden wir uns mit dem Raub gem. § 249 StGB und den Qualifikationen gem. den §§ 250 und 251 StGB auseinandersetzen, soweit sie für die Klausur relevant sind.