Crashkurs Strafrecht: Eigentums- und Vermögensdelikte

Mit einer hohen Wahrscheinlichkeit werden Ihnen in den Examensklausuren im 1. und 2. Staatsexamen sowie im großen Strafrechtsschein die Eigentums- und Vermögensdelikte begegnen. Damit das „Prädikat“ kein vager Traum bleibt, möchten wie Sie mit diesem Crashkurs-Webinar auf die klausurrelevanten Probleme vorbereiten.

  • Das Webinar besteht aus allen folgenden Terminen:
    1. Teil 1 von 2:
      Am 25.03.2022 von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
      210 Minuten
      Der Mitschnitt dieses Termins ist verfügbar.
    2. Teil 2 von 2:
      Am 25.03.2022 von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
      210 Minuten
      Der Mitschnitt dieses Termins ist verfügbar.

  • ass. jur. Sabine Tofahrn
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  • Arbeitsrecht, Baurecht Baden-Württemberg, Baurecht Bayern, Baurecht Nordrhein-Westfalen, Europarecht, Familien- und Erbrecht, Grundrechte, Handels- und Gesellschaftsrecht, Internationales Privatrecht, Insolvenzrecht, Juristische Methodenlehre, Kommunalrecht Bayern, Kommunalrecht Baden-Württemberg, Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen, Polizei- und Ordnungsrecht Baden-Württemberg, Polizei- und Ordnungsrecht NRW, Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, BGB Allgemeiner Teil 1, BGB Allgemeiner Teil 2, Die Revisionsklausur, Sachenrecht 1, Sachenrecht 2, Sachenrecht 3, Schuldrecht Allgemeiner Teil 1, Schuldrecht Allgemeiner Teil 2, Schuldrecht Besonderer Teil 1, Schuldrecht Besonderer Teil 2, Schuldrecht Besonderer Teil 3, Die staatsanwaltliche Klausur, Staatshaftungsrecht, Staatsorganisationsrecht, Steuerrecht, Strafrecht Allgemeiner Teil 1, Strafrecht Allgemeiner Teil 2, Strafrecht Besonderer Teil 1, Strafrecht Besonderer Teil 2, Strafrecht Besonderer Teil 3, Strafprozessrecht (Basics), Die verwaltungsgerichtliche Klausur, Die Urteilsklausur, Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Zivilprozessordnung
  • 49,00 € für alle oben genannten Termine

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Das Thema:

Eigentums- und Vermögensdelikte sind die „Klassiker“ im 1. und 2. Staatsexamen. Und wer möchte nicht endlich einmal die Abgrenzung des Raubes zur räuberischen Erpressung, die konkrete schadensgleiche Vermögensgefährdung u.v.m. verstehen? Damit das gelingt, werden wir uns vormittags im 1. Teil mit den für die Prüfungen relevanten Problemen des Diebstahls (§ 242 StGB), des Raubes (§ 249 StGB), der Abgrenzung zur räuberischen Erpressung (§§ 253, 255 StGB), des räuberischen Diebstahls (§ 252 StGB) sowie den wichtigsten Qualifikationen befassen. Nach der Mittagspause werden wir uns im 2. Teil die wichtigsten Probleme des Betrugs (§ 263 StGB), des Computerbetrugs (§ 263a StGB) sowie der Untreue (§ 266 StGB) und der Hehlerei (§ 259 StGB) anschauen. Dies geschieht wie immer unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und mit anwendungsbezogenem Blick auf die Examensklausuren.

Ihre Referentin:

Sabine Tofahrn ist Gründerin und Geschäftsführerin des Juristischen Repetitoriums JURIQ und seit Jahrzehnten als Repetitorin im Strafrecht tätig. Sie ist Herausgeberin und Autorin der Skriptenreihe JURIQ Erfolgstraining und bundesweit als Dozentin der Lernvideos und Webinare der JURACADEMY bekannt.

Warum sollten Sie diesen Crashkurs besuchen?

Crashkurse eignen sich hervorragend zur Wiederholung des eventuell schon einmal Gelernten und als „Checkliste“ für all die Themen, die Sie noch nicht sicher beherrschen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die examensrelevanten Probleme unter Einbeziehung jener Rechtsprechung, die mit großer Wahrscheinlichkeit in Ihren Prüfungen vorkommen wird. Da Sie bei den Eigentums- und Vermögensdelikte keinesfalls „auf Lücke“ setzen sollten, ist dieser Crashkurs ein wichtiger Baustein Ihrer Prüfungsvorbereitung.
Der Kurs wird per Webinar in unserem Virtuellen Kursraum durchgeführt. Sie sehen und hören den Fachdozenten, können sich mit anderen Teilnehmern per Chat austauschen und Rückfragen stellen. Dieses Kursformat stellt damit die perfekte Alternative zu einem Präsenzkurs dar. Der große Vorteil ist, dass Sie bequem von Zuhause aus teilnehmen und sich im Anschluss das aufgezeichnete Webinar wiederholt ansehen können, sollten Sie etwas noch nicht verstanden haben oder wiederholen möchten.

Wann sollten Sie an diesem Crashkurs teilnehmen?

Die Teilnahme empfiehlt allen, die sich während des Studiums (Uni oder FH) zur Vorbereitung auf die (großen) Scheine mit den Eigentums- und Vermögensdelikten befassen müssen. Selbstverständlich müssen Sie die genannten Themen dann auch in den Examina (1. und 2. Staatsexamen) perfekt beherrschen, und zwar sowohl in den Klausuren als auch in der mündlichen Prüfung.