In diesem Gratiswebinar befassen wir uns einmal mit dem Spannungsfeld aus Art. 11 Abs. 1 GG (Freizügigkeit) und Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG (Freiheit der Person) .
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Die Grundrechte aus Art. 11 Abs. 1 GG (Freizügigkeit) und Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG (Freiheit der Person) haben ähnliche sachliche Schutzbereiche. Wie sind diese voneinander abzugrenzen? Welche Norm gilt für die Unterbringung in einer JVA? Welche Schranken sind jeweils zu beachten, insbesondere: was bedeutete der Richtervorbehalt aus Art. 104 Abs. 2 GG?