Tötung (auf Verlangen) durch Unterlassen – der BGH ändert seine Rechtsprechung

Der BGH war bislang der Auffassung, dass bei einer eigenverantwortlichen Selbsttötung die Tatherrschaft auf den zufällig anwesenden Garanten überspringt, sofern bei dem sich selbst Tötenden die Bewusstlosigkeit eintritt. Diese Rechtsprechung hat er nun aufgegeben, weswegen wir uns im Webinar mit diesem Thema auseinandersetzen wollen.

  • Start: 30.09.2019, ab 16:00 Uhr, 60 Minuten
  • ass. jur. Sabine Tofahrn
  • Schuldrecht Besonderer Teil 1

Materialien zu diesem Webinar:

Dieses Webinar hat bereits stattgefunden. Bitte informieren Sie sich auf unsere Website über die weiteren zukünftigen Webinar-Angebote.

Dieses Webinar wird kostenlos angeboten!
Sie müssen sich lediglich anmelden, um sich einen Teilnahmeplatz zu sichern.
KEINE KOSTEN! KEINE VERPFLICHTUNGEN!

"Die Garantenstellung des Arztes für das Leben seines Patienten endet, wenn er vereinbarungsgemäß nur noch dessen freiverantwortlichen Suizid begleitet". (BGH Urt.v. 03.07.2019 - 5 StR 393/18) Es kommt damit keine Tötung durch Unterlassen mehr in Betracht. Wie Sie das in einer Klausur prüfen müssen, wollen wir uns einmal ausführlich anhand des Falles, den der BGH zu entscheiden hatte, ansehen. Wir wollen uns auch damit beschäftigen, unter welchen Voraussetzung doch noch eine strafbare Tötung eines anderen möglich ist, auch wenn dieser die Tathandlung selber vornimmt.